Planungsabschnitt 1Meppen (A 31) bis Meppen (B 70) |
er erste Planungsabschnitt der E 233 mit einer Länge von rund x11,0 Kilometern liegt zwischen dem Autobahnkreuz Meppen (A 31) und der B 70 in Meppen. Für die Planung ist der Landkreis Emsland zuständig.
Mit der Straßenplanung und der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurde im Juli 2011 begonnen.
Die Trasse beginnt westlich des Autobahnkreuzes Meppen (A 31) und verläuft im gesamten Planungsabschnitt 1 auf der jetzigen Bestandstrasse der B 402.
Die Trasse beginnt westlich des Autobahnkreuzes Meppen (A 31) und verläuft im gesamten Planungsabschnitt 1 auf der jetzigen Bestandstrasse der B 402.
Als Ergebnis der Voruntersuchung hat sich die südliche Verbreiterung auf gesamter Länge als Vorzugslösung herausgestellt.
Im Planungsabschnitt 1 sind vier Anschlussstellen (AS) vorgesehen:
- AS 01 Autobahnkreuz A 31/E 233
- AS 02 an der Kreisstraße 225 (Süd-Nord-Straße)
- AS 03 an der Landesstraße 48 (Frankfurter Straße)
- AS 04 an der Bundesstraße 70
Begleitend zum Planungsprozess fanden zahlreiche Gespräche mit betroffenen Anliegern, Gewerbetreibenden und Landwirten statt. Die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen in die Planung eingebunden.
Die Vorentwurfsunterlagen für den Planungsabschnitt 1 sind im Januar 2013 fertig gestellt worden und wurden anschließend an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Überprüfung und Genehmigung weitergeleitet.
Im Mai 2013 wurde der Vorentwurf dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Genehmigung übersandt. Die Genehmigung, der sogenannte „Gesehen-Vermerk“, erfolgte am 09.09.2013 (vgl. Presseinformation des BMV).
Den Feststellungsentwurf (Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren) übergab der Landkreis Emsland am 13.05.2015 im Niedersächsischen Landtag an Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Eine Überprüfung des Anschlussstellenkonzeptes unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Verkehrszahlen auf das Prognosejahr 2030 kommt zu dem Ergebnis, dass mit zwei Anschlussstellen an der Landesstraße 48 und der Kreisstraße 225 die Ziele (Verlagerung der Verkehre auf die E 233 und die Entlastung des nachgeordneten Netzes) optimal erreicht werden können.
Aufgrund dieser Planungsänderungen waren die Unterlagen für die Planfeststellung zu überarbeiten.
Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Landkreis Emsland haben am 13.03.2018 interessierten Bürgern im Rahmen eines Infomarktes die Möglichkeit geboten, sich im persönlichen Gespräch über die Planungen zu informieren. Hierbei wurden Fragen zum Gesamtprojekt, zu Immissionsschutz (Lärm), Landschaft und Umwelt sowie zum Thema Grunderwerb und Landwirtschaft beantwortet (s. Pressemitteilung).
Einladungsplakat mit Informationsplakaten zu folgenden Themenschwerpunkten:
• Flurbereinigung
• Grunderwerb
• Lärmschutz
• Kompensationsmaßnahmen
• Multifunktionaler Ausgleich
• Landwirtschaft
• Planfeststellungsverfahren
Die Einleitung des Planfeststellungsverfahren durch die zuständige Planfeststellungsbehörde (Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hannover) erfolgte im August 2018.
Im weiteren Verfahren lagen die Unterlagen vom 05.09.2018 bis zum 04.10.2018 bei der Stadt Meppen, der Stadt Haren und der Gemeinde Twist öffentlich aus.
Die Unterlagen konnten während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und https://uvp.niedersachsen.de/startseite (UVP-Portal Niedersachsen) eingesehen werden.
Der Erörterungstermin fand vom 19. bis 20.11.2019 statt. Nach den Erkenntnissen aus dem Anhörungsverfahren und dem Erörterungstermin sowie aufgrund neuer technischer und umweltfachlicher Betrachtungen wurden Planunterlagen geändert bzw. neu erstellt.
Die geänderten Unterlagen haben in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 bei den oben genannten Auslegungsgemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.
Am 15.01.2024 wurde der Planfeststellungbeschluss erteilt.
Die Unterlagen konnten während des Auslegungszeitraums auch im Internet unter Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und https://uvp.niedersachsen.de/startseite (UVP-Portal Niedersachsen) eingesehen werden.
Der Erörterungstermin fand vom 19. bis 20.11.2019 statt. Nach den Erkenntnissen aus dem Anhörungsverfahren und dem Erörterungstermin sowie aufgrund neuer technischer und umweltfachlicher Betrachtungen wurden Planunterlagen geändert bzw. neu erstellt.
Die geänderten Unterlagen haben in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.08.2022 bei den oben genannten Auslegungsgemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen.
Am 15.01.2024 wurde der Planfeststellungbeschluss erteilt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/aufgaben/planfeststellung/aktuelle_grossere_verfahren/vierstreifiger-ausbau-der-e-233-b-402b-213b-72-planungsabschnitt-1-von-der-as-meppen-a-31-bis-oestlich-der-b-70-168115.html
sowie mit Fortschreiten des Verfahrens.
Der Beschluss wird aktuell vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.











