Flurbereinigung |
Große Verkehrsinfrastrukturvorhaben wie der vierstreifige Ausbau der E 233 wirken sich nachteilig auf die Agrarstruktur aus: Bewirtschaftungsflächen werden an- oder durchschnitten, Wegebeziehungen zerschnitten. Ohne eine Flurbereinigung blieben diese Wirtschaftserschwernisse und landeskulturellen Schäden – zu Lasten Einzelner – dauerhaft bestehen.
Um die Flächenverluste für die einzelnen Betriebe durch eine Verteilung der Last möglichst gering zu halten, sowie zum Ausgleich von Durchschneidungsschäden und zur Wiederherrichtung des Wege- und Gewässernetzes, ist auf den Gebieten der Landkreise Emsland und Cloppenburg die Einleitung von Unternehmensflurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG vorgesehen.
Nähere Informationen zum Thema Unternehmensflurbereinigung finden Sie hier.
Aktuell ist für alle Planungsabschnitte im Bereich des Landkreises Emsland derzeit ein Flurbereinigungsverfahren vorgesehen.
Im Landkreis Cloppenburg ist für den Bereich von drei Planungsabschnitten eine Flurbereinigung geplant:
- Löningen West
- Löningen Ost
- Lastrup Ost
Die genauen Gebietsabgrenzungen (Verfahrensbereich, Einwirkungsbereich) werden zwischen dem Planungsträger (NLStBV - Geschäftsbereich Lingen) und der für die Flurbereinigung zuständigen Behörde (Amt für regionale Landesentwicklung) abgestimmt.