Planungsabschnitt 2Meppen B 70 bis westlich Haselünne
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Der zweite Planungsabschnitt der E 233 mit einer Länge von rund 12,1 Kilometern beginnt östlich der Anschlussstelle B 70 und endet im Bereich der Anschlussstelle Haselünne West (Sautmannshausen). Für die Planung ist der Landkreis Emsland zuständig. Mit der Straßenplanung und der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurde im Juni 2011 begonnen.
Dieser Planungsabschnitt wird in zwei Vergleichsabschnitten beplant und bewertet:
Im Bereich beider Vergleichsabschnitte sind im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten zur Ermittlung der Vorzugstrasse untersucht worden.
Nach Bewertung der einzelnen Varianten erhält im Vergleichsabschnitt 1 die Variante 8 den Vorzug.
Diese abgestimmte Trasse schwenkt im Bereich des Bauwerkes zur WTD nach Norden ab, verläuft dann weiter am südlichen Rand des Möllersees und nördlich der Siedlung Dürenkämpe und bindet kurz vor Bokeloh wieder in die Bestandstrasse ein.
Im Vergleichsabschnitt 2 erhält die Variante 5 den Vorzug. Diese aktuelle Vorzugstrasse verläuft südlich der Siedlung Schleper, kreuzt dann die Mittelradde und wechselt nach Querung der vorhandenen B 402 und der EEB auf die Nordseite der jetzigen Bestandstrasse und verläuft weiter nördlich des Gutes Sautmannshausen bis zur Einbindung in die vorhandene Ortsumgehung Haselünne im Bereich Haselünne Stadtmark.
Im Planungsabschnitt 2 werden zwei Anschlussstellen (AS) eingeplant:
Für beide Anschlussstellen sind Variantenvergleiche mit möglichen Standorten durchgeführt worden.
In verschiedenen Informationsveranstaltungen wurden der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Vorplanung vorgestellt.
Weiterhin fanden Gespräche mit betroffenen Anliegern, Gewerbetreibenden und Landwirten statt. Auch Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen in die Planung eingebunden.
Dieser Planungsabschnitt wird in zwei Vergleichsabschnitten beplant und bewertet:
- Vergleichsabschnitt: Bereich Meppen (B 70) – Bokeloh
- Vergleichsabschnitt: Bereich Schleper – Haselünne-Nord
Im Bereich beider Vergleichsabschnitte sind im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten zur Ermittlung der Vorzugstrasse untersucht worden.
Nach Bewertung der einzelnen Varianten erhält im Vergleichsabschnitt 1 die Variante 8 den Vorzug.
Diese abgestimmte Trasse schwenkt im Bereich des Bauwerkes zur WTD nach Norden ab, verläuft dann weiter am südlichen Rand des Möllersees und nördlich der Siedlung Dürenkämpe und bindet kurz vor Bokeloh wieder in die Bestandstrasse ein.
Im Vergleichsabschnitt 2 erhält die Variante 5 den Vorzug. Diese aktuelle Vorzugstrasse verläuft südlich der Siedlung Schleper, kreuzt dann die Mittelradde und wechselt nach Querung der vorhandenen B 402 und der EEB auf die Nordseite der jetzigen Bestandstrasse und verläuft weiter nördlich des Gutes Sautmannshausen bis zur Einbindung in die vorhandene Ortsumgehung Haselünne im Bereich Haselünne Stadtmark.
Im Planungsabschnitt 2 werden zwei Anschlussstellen (AS) eingeplant:
- AS 05 (B 402/L 61/K 224) im Bereich der Landesstraße 61 (Meppen-Bokeloh)
- AS 06 (B 402/ Gemeindestraße) im Bereich der Landesstraße 54 und der Kreisstraße 223 nordwestlich Haselünne
Für beide Anschlussstellen sind Variantenvergleiche mit möglichen Standorten durchgeführt worden.
In verschiedenen Informationsveranstaltungen wurden der Öffentlichkeit die Ergebnisse der Vorplanung vorgestellt.
Weiterhin fanden Gespräche mit betroffenen Anliegern, Gewerbetreibenden und Landwirten statt. Auch Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen in die Planung eingebunden.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde der Straßenentwurf aufgestellt. Die Unterlagen zum Vorentwurf für den Planungsabschnitt 2 sind im März 2021 fertig gestellt worden und an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Überprüfung und Genehmigung weitergeleitet worden. Anschließend wurde der Vorentwurf dem Bundesministerium für Verkehr und Digitales zur Genehmigung übersandt. Die Genehmigung, der sogenannte „Gesehen-Vermerk“, erfolgte am 10.05.2022 (vgl. Presseinformation des Niedersächsischen Verkehrsministeriums).
Zurzeit erfolgt die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen.
Die Pläne mit dem aktuellen Planungsstand können Sie hier einsehen.
Weitere Informationen erfolgen mit dem Fortschreiten der Planung.