Wichtige Meilensteine
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Vierspuriger Ausbau der Europastraße 1996-2011
06/1996 |
Gutachten über Notwendigkeit des vierstreifigen Ausbaues beauftragt
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09/2002 |
Realisierungskonzept für den vierstreifigen Ausbau beauftragt
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03/2003 |
konstituierende Sitzung des Aktionsbündnisses unter Einbeziehung des Landkreis Emsland, des Landkreis Cloppenburg, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, dem Städtering Zwolle-Emsland, der Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft-Bentheim, der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer, der Kamer van Koophandel Oost-Nederland, der Kamer van Koophandel Noord-Nederland und der Provinz Drenthe
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05/2004 |
Projektstrecke erhält Planungsrecht im Bundesverkehrswegeplan
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11/2005 |
Machbarkeitsstudie zur Beurteilung einer Privatfinanzierung beauftragt sowie eine dafür notwendige Verkehrsprognose
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12/2007 |
Resolution zur Aufnahme im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Niedersachsen
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02/2008 |
Ausbau der E 233 findet Aufnahme im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Niedersachsen
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11/2008 | Einreichung des Antrages auf Fördermittel aus dem INTERREG IV A Programm bei der Ems-Dollart-Region (Projekt PlanInfra E 233) |
01/2009 |
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen, den Landkreisen Emsland und Cloppenburg sowie dem Städtering Zwolle-Emsland zur Übernahme von Planungsleistungen
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06/2010 |
Eine von Bund und Land Niedersachsen in Auftrag gegebene Verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VWU) über die verkehrlichen Wirkungen für verschiedene Planfälle zum Ausbau der E 233 für das Prognosejahr 2025 kommt zu dem Ergebnis, dass nur mit einer durchgehenden Vierstreifigkeit ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf sichergestellt werden kann.
Die im Auftrag des Bundes ergänzend erstellte gesamtwirtschaftliche Untersuchung kommt mit dem Wert 4,6 zu dem Ergebnis, dass auch aus gesamtwirtschaftlicher Sicht der vierspurige Ausbau der E 233 als deutlich positiv zu beurteilen ist. |
08/2010 |
Das Bundesverkehrsministerium erteilt über das Land Niedersachsen den Planungsauftrag an die Landkreise.
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