Allgemeines |
Die gesetzliche Grundlage jeder Bundesstraßenplanung ist der Bundesverkehrswegeplan mit den daraus abgeleiteten Bedarfsplänen. Die E 233 ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 als Maßnahme des "Vordringlichen Bedarfs" eingestuft (Beschluss der Bundesregierung vom 03.08.2017).
Im August 2010 wurden zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Auftragsverwaltung Niedersachsen die Grundlagen für die Entwurfsplanungen abgestimmt. Mit der anschließenden Erteilung des Planungsauftrages durch das BMDV wurde der Weg frei für die Erarbeitung der Genehmigungs- und Planfeststellungsentwürfe.
Ausbauquerschnitt
Mit dem BMDV wurde bereits Mitte 2010 abgestimmt, dass als Ausbauquerschnitt ein Regelquerschnitt RQ 28 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) vorgesehen wird. Die Breite der befestigten Fläche beträgt für jede Richtungsfahrbahn 10,50 Meter. Hierbei stehen für jede Fahrtrichtung zwei Fahrsteifen und ein Standstreifen zur Verfügung.
Im August 2010 wurden zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und der Auftragsverwaltung Niedersachsen die Grundlagen für die Entwurfsplanungen abgestimmt. Mit der anschließenden Erteilung des Planungsauftrages durch das BMDV wurde der Weg frei für die Erarbeitung der Genehmigungs- und Planfeststellungsentwürfe.
Ausbauquerschnitt
Mit dem BMDV wurde bereits Mitte 2010 abgestimmt, dass als Ausbauquerschnitt ein Regelquerschnitt RQ 28 gemäß den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) vorgesehen wird. Die Breite der befestigten Fläche beträgt für jede Richtungsfahrbahn 10,50 Meter. Hierbei stehen für jede Fahrtrichtung zwei Fahrsteifen und ein Standstreifen zur Verfügung.
RQ 28
Zuständig für die Ausbauplanung der E 233 sind die Landkreise Emsland und Cloppenburg. Die fachtechnische Aufsicht erfolgt durch den regionalen Geschäftsbereich Lingen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.
Planungsschritte
Die Planungsaufträge für die Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich des Land-schaftspflegerischen Begleitplanes für die einzelnen Abschnitte wurden nach Durchführung europaweiter Vergabeverfahren Mitte 2011 vergeben.
Die Planungsaufträge für die Objektplanung für Verkehrsanlagen einschließlich des Land-schaftspflegerischen Begleitplanes für die einzelnen Abschnitte wurden nach Durchführung europaweiter Vergabeverfahren Mitte 2011 vergeben.
Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung und Erstellung der notwendigen Grundlagen sind Vorarbeiten, wie Vermessungen und Baugrunduntersuchungen, durchgeführt worden.
Die Vorplanung stellt die erste Stufe im Planungsprozess dar.
Ziel der Vorplanung war die Festlegung der Vorzugstrasse in den Planungsabschnitten (PA) 1 bis 6 und 8. Verschiedene Varianten, die sich grundsätzlich an der bestehenden Trasse orientieren, wurden geplant und bewertet. Die Einhaltung der Richtlinien des Bundes erforderte in Teilbereichen jedoch ein Abrücken von der Bestandstrasse.
Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bewertungsfeldern:
- Verkehr
- Wirtschaftlichkeit
- Land-/Forstwirtschaft
- Umwelt
- Schutzgut Mensch
- Raumordnung
Nach umfangreich durchgeführten Variantenuntersuchungen sind Vorzugstrassen gefunden worden, die mit dem BMDV in Planungsbesprechungen abgestimmt wurden.
Für diese mit dem BMDV abgestimmten Vorzugstrassen wurden anschließend in der Entwurfsplanung die Lage- und Höhenpläne im Detail ausgearbeitet. Neben dem technischen Straßenentwurf gehören auch begleitende Untersuchungen (z. B. Lärmschutz, Luftschadstoffe, Umwelt) zum Vorentwurf.
Nach Vorliegen der Vorentwürfe seit Mitte 2013 schloss sich die weitere Prüfung sowie die Genehmigung der Planung durch das BMDV (sog. “Gesehen-Vermerk”) daran an. Liegt der Gesehen-Vermerk des BMDV vor, werden die Planunterlagen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren ergänzt und überarbeitet. Diese sogenannte Genehmigungsplanung wird im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt.
Betroffene haben hier die Möglichkeit Einwendungen zur Planung vorzubringen, die dann im Rahmen einer Anhörung erörtert werden.
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bildet der sogenannte Planfeststellungsbeschluss. Die Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses bildet dann die Grundlage für die Ausführungsplanung und den anschließenden Bau. Nähere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Verfahrensablauf.
Für diese mit dem BMDV abgestimmten Vorzugstrassen wurden anschließend in der Entwurfsplanung die Lage- und Höhenpläne im Detail ausgearbeitet. Neben dem technischen Straßenentwurf gehören auch begleitende Untersuchungen (z. B. Lärmschutz, Luftschadstoffe, Umwelt) zum Vorentwurf.
Nach Vorliegen der Vorentwürfe seit Mitte 2013 schloss sich die weitere Prüfung sowie die Genehmigung der Planung durch das BMDV (sog. “Gesehen-Vermerk”) daran an. Liegt der Gesehen-Vermerk des BMDV vor, werden die Planunterlagen für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren ergänzt und überarbeitet. Diese sogenannte Genehmigungsplanung wird im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung öffentlich ausgelegt.
Betroffene haben hier die Möglichkeit Einwendungen zur Planung vorzubringen, die dann im Rahmen einer Anhörung erörtert werden.
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens bildet der sogenannte Planfeststellungsbeschluss. Die Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses bildet dann die Grundlage für die Ausführungsplanung und den anschließenden Bau. Nähere Informationen finden Sie auch unter der Rubrik Verfahrensablauf.
Weitere Details zum aktuellen Planungsstand zu den einzelnen Planungsabschnitten finden Sie unter der Rubrik Planungsabschnitte 1 bis 8.
Öffentlichkeitsarbeit
Seitens der Landkreise Emsland und Cloppenburg erfolgt in allen Entwurfsphasen eine intensive Abstimmung mit den Kommunen, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Betroffene Bürger, Gewerbetreibende und Landwirte werden in öffentlichen Veranstaltungen und persönlichen Gesprächen über die Planung informiert und an der Planung beteiligt.
Die Landkreise Emsland und Cloppenburg legen größten Wert auf Transparenz.
Anschlussstellenkonzept
Das Anschlussstellenkonzept wurde mit dem Bundesverkehrsministerium Anfang 2012 abgestimmt. Danach ist die Notwendigkeit der nachfolgend dargestellten Anschlussstellen vorgesehen. Diese werden in der weiteren Straßenplanung berücksichtigt.
siehe Übersichtskarte