Landwirtschaftliche Betroffenheit/ Existenzgefährdung |
Der vierstreifige Ausbau der E 233 führt zu landwirtschaftlichen Betroffenheiten insbesondere durch den Entzug bzw. die Zerschneidung von Bewirtschaftungsflächen und die Trennung von Hofstelle und Bewirtschaftungsflächen.
Da die einzelbetrieblichen Auswirkungen bis hin zur existenziellen Bedrohung der Betriebe gehen können, hat der Landkreis Emsland die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (Bezirksstelle Emsland) mit der Erfassung der Betriebsstrukturen sowie der Beurteilung landwirtschaftlicher Betroffenheiten beauftragt.
Im Landkreis Cloppenburg erstellt die Bezirksstelle Oldenburg – Süd in Cloppenburg der Landwirtschaftskammer Niedersachsen seit Juli 2011 eine landwirtschaftliche Betroffenheitsanalyse für den vom Trassenverlauf betroffenen Raum von der Kreisgrenze Emsland/Cloppenburg bis nach Cloppenburg und von Cloppenburg bis zur A 1.
Die im Rahmen dieser Untersuchung ermittelten Erkenntnisse sind kontinuierlich in den Planungsprozess eingeflossen.
Die einzelbetriebliche Betroffenheit wird anhand von fünf Kriterien beurteilt:
- Flächenverlust
- An- und Durchschneidungsschäden
- Schäden an der innerbetrieblichen Erschließung
- Umwege zu hofnahen Flächen
- Umwege allgemein
Das Ergebnis der einzelbetrieblichen Betroffenheitsanalyse selbst lässt noch keinen Schluss zu, ob eine existenzielle Bedrohung des Betriebes vorliegt. Das Ergebnis bildet vielmehr die Grundlage für die Entscheidung, ob ein Gutachten zur Existenzgefährung zu beauftragen ist. Diese Entscheidung obliegt der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV).
Die Gutachten zur Existenzgefährdung werden durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen durchgeführt.