Planungsabschnitt 1Meppen (A 31) bis Meppen (B 70) |
Der erste Planungsabschnitt der E 233 mit einer Länge von rund 11,1 Kilometern liegt zwischen dem Autobahnkreuz Meppen (A 31) und der B 70 in Meppen. Für die Planung ist der Landkreis Emsland zuständig.
Mit der Straßenplanung und der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurde im Juli 2011 begonnen.
Die Trasse beginnt westlich des Autobahnkreuzes Meppen (A 31) und verläuft im gesamten Planungsabschnitt 1 auf der jetzigen Bestandstrasse der B 402.
Die Trasse beginnt westlich des Autobahnkreuzes Meppen (A 31) und verläuft im gesamten Planungsabschnitt 1 auf der jetzigen Bestandstrasse der B 402.
Vorrangiges Ziel der Voruntersuchung war die Klärung der Ausbauseite. Hierzu wurden fünf Vergleichsabschnitte (VGA) gebildet und bewertet. Als Ergebnis der Voruntersuchung hat sich die südliche Verbreiterung auf gesamter Länge als Vorzugslösung herausgestellt.
Im Planungsabschnitt 1 sind vier Anschlussstellen (AS) vorgesehen:
- AS 01 Autobahnkreuz A 31/E 233
- AS 02 an der Kreisstraße 225 (Süd-Nord-Straße)
- AS 03 an der Landesstraße 48 (Frankfurter Straße)
- AS 04 an der Bundesstraße 70
- Für die mit dem BMDV abgestimmte Ausbaurichtung wurden Lage- und Höhenpläne im Detail des Vorentwurfes ausgearbeitet. In einem Planungs- und Abstimmungsprozess erfolgten die konkrete Ausbildung der Anschlussstellen und die notwendige Umgestaltung des Ersatzwegnetzes.
Begleitend zum Planungsprozess fanden zahlreiche Gespräche mit betroffenen Anliegern, Gewerbetreibenden und Landwirten statt. Die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen in die Planung eingebunden.
Die Vorentwurfsunterlagen für den Planungsabschnitt 1 sind im Januar 2013 fertig gestellt worden und wurden anschließend an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Überprüfung und Genehmigung weitergeleitet.
Im Mai 2013 wurde der Vorentwurf dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr zur Genehmigung übersandt. Die Genehmigung, der sogenannte „Gesehen-Vermerk“, erfolgte am 09.09.2013 (vgl. Presseinformation des BMDV).
Den Feststellungsentwurf (Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren) übergab der Landkreis Emsland am 13.05.2015 im Niedersächsischen Landtag an Olaf Lies, Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Eine Überprüfung des Anschlussstellenkonzeptes unter Berücksichtigung der Fortschreibung der Verkehrszahlen auf das Prognosejahr 2030 kommt zu dem Ergebnis, dass mit zwei Anschlussstellen an der Landesstraße 48 und der Kreisstraße 225 die Ziele (Verlagerung der Verkehre auf die E 233 und die Entlastung des nachgeordneten Netzes) optimal erreicht werden können.
Aufgrund dieser Planungsänderungen waren die Unterlagen für die Planfeststellung zu überarbeiten.
Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Landkreis Emsland haben am 13.03.2018 interessierten Bürgern im Rahmen eines Infomarktes die Möglichkeit geboten, sich im persönlichen Gespräch über die Planungen zu informieren. Hierbei wurden Fragen zum Gesamtprojekt, zu Immissionsschutz (Lärm), Landschaft und Umwelt sowie zum Thema Grunderwerb und Landwirtschaft beantwortet (s. Pressemitteilung).
Einladungsplakat mit Informationsplakaten zu folgenden Themenschwerpunkten:
• Flurbereinigung
• Grunderwerb
• Lärmschutz
• Kompensationsmaßnahmen
• Multifunktionaler Ausgleich
• Landwirtschaft
• Planfeststellungsverfahren
Das Planfeststellungsverfahren im PA 1 wurde im August 2018 eingeleitet. Nach der Auslegung fand der Erörterungstermin im November 2019 statt. Durch neue Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren und dem Erörterungstermin aber auch aufgrund neuer technischer und umweltfachlicher Betrachtungen durch neue Kartierergebnisse sind die Planunterlagen in weiten Teilen überarbeitet worden.
Als besondere Herausforderung waren die Bearbeitung der Themenkomplexe Berücksichtigung des Bundesklimaschutzgesetzes und der Treibhausemissionen zu sehen. Die zweite Auslegung wurde im Juli 2022 durchgeführt.
Der Planfeststellungsbeschluss erging mit Datum vom 15.01.2024. Vom 27.02.2024 bis einschließlich 11.03.2024 wurde der Planfeststellungsbeschluss nebst festgestellten Planunterlagen öffentlich ausgelegt.
Der Beschluss wird derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt. Die Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses für den Planungsabschnitt 1 ist vorübergehend ausgesetzt worden.
Erst nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist die Baureife gegeben.
Erst nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ist die Baureife gegeben.