Vorzeitiger Grunderwerb |
Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 zwischen Meppen (A 31) und Emstek (A 1) werden sowohl für den unmittelbaren Trassenbereich als auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Grund und Boden benötigt.
Um nicht erst mit Umsetzung des Vorhabens in Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern frühzeitig und vorausschauend auch auf Angebote auf dem Markt reagieren zu können, hatten der Landkreis Emsland im Juli 2011 und der Landkreis Cloppenburg im April 2012 die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) beauftragt, land- und forstwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Ausbautrasse zu erwerben. Die Landkreise Emsland und Cloppenburg haben zudem selber Flächen erworben.
Jeder Ankauf zielt darauf ab, die Belastung betroffener Flächeneigentümer zu mildern. Sofern die erworbenen Flächen nicht unmittelbar für den Ausbau der E 233 in Anspruch genommen werden, stehen sie im Zuge von Flurbereinigungsverfahren als Tauschflächen für solche Flächen zur Verfügung, die für die Trasse oder für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei gilt: Je mehr Flächen erworben werden können, desto mehr Flächen können in Flurbereinigungsverfahren als Tauschflächen eingebracht werden und umso besser kann die Flächenzuteilung werden bzw. umso geringer ist der Flächenabzug für den Einzelnen. Es wird angestrebt, so viele Flächen zu erwerben, dass möglichst wenig, bestenfalls kein Flächenabzug erforderlich wird.
Das Land Niedersachsen als Auftragsverwaltung des Bundes ist im Jahr 2017 in den vorzeitigen Grunderwerb eingestiegen. Ein Großteil der durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland und die Niedersächsische Landgesellschaft Meppen bzw. Oldenburg erworbenen Flächen konnten bereits an den Bund übertragen werden.
Um nicht erst mit Umsetzung des Vorhabens in Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern frühzeitig und vorausschauend auch auf Angebote auf dem Markt reagieren zu können, hatten der Landkreis Emsland im Juli 2011 und der Landkreis Cloppenburg im April 2012 die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) beauftragt, land- und forstwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Ausbautrasse zu erwerben. Die Landkreise Emsland und Cloppenburg haben zudem selber Flächen erworben.
Jeder Ankauf zielt darauf ab, die Belastung betroffener Flächeneigentümer zu mildern. Sofern die erworbenen Flächen nicht unmittelbar für den Ausbau der E 233 in Anspruch genommen werden, stehen sie im Zuge von Flurbereinigungsverfahren als Tauschflächen für solche Flächen zur Verfügung, die für die Trasse oder für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei gilt: Je mehr Flächen erworben werden können, desto mehr Flächen können in Flurbereinigungsverfahren als Tauschflächen eingebracht werden und umso besser kann die Flächenzuteilung werden bzw. umso geringer ist der Flächenabzug für den Einzelnen. Es wird angestrebt, so viele Flächen zu erwerben, dass möglichst wenig, bestenfalls kein Flächenabzug erforderlich wird.
Das Land Niedersachsen als Auftragsverwaltung des Bundes ist im Jahr 2017 in den vorzeitigen Grunderwerb eingestiegen. Ein Großteil der durch die Landkreise Cloppenburg und Emsland und die Niedersächsische Landgesellschaft Meppen bzw. Oldenburg erworbenen Flächen konnten bereits an den Bund übertragen werden.
Ansprechpartner für den Ankauf von weiteren Flächen in den Landkreisen Emsland und Cloppenburg ist Herr Hans-Jürgen Weltring, Telefon: 0591 8007-214 bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lingen.










