Vorzeitiger Grunderwerb |
Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 zwischen Meppen (A 31) und Emstek (A 1) ist ein erheblicher Bedarf an Grund und Boden sowohl für den unmittelbaren Trassenbereich als auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.
Um nicht erst mit Umsetzung des Vorhabens in Grundstücksverhandlungen einzutreten, sondern frühzeitig und vorausschauend auch auf Angebote auf dem Markt reagieren zu können, haben der Landkreis Emsland im Juli 2011 und der Landkreis Cloppenburg im April 2012 die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) beauftragt, land- und forstwirtschaftliche Flächen entlang der geplanten Ausbautrasse zu erwerben.
Jeder Ankauf zielt darauf ab, die Belastung betroffener Flächeneigentümer zu mildern. Sofern die von der NLG erworbenen Flächen nicht selbst für den Ausbau der E 233 in Anspruch genommen werden, stehen sie als Tauschflächen für solche Flächen zur Verfügung, die durch die Trasse oder für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Dabei gilt: Je mehr Flächen erworben werden können, desto mehr Flächen können in die Flurbereinigungsverfahren als Tauschflächen eingebracht werden und umso geringer ist der Flächenabzug für den Einzelnen. Es wird angestrebt, so viele Flächen zu erwerben, dass möglichst wenig, bestenfalls kein Flächenabzug erforderlich wird.
Ansprechpartner bei der NLG für den Ankauf von Flächen für die E 233 im Landkreis Emsland sind Herr Johann Grönloh und Herr Helmut Busch. Für den Landkreis Cloppenburg sind Herr Ludger Frilling und Herr Jens Kühlke die Ansprechpartner.