Verfahrensablauf |
Die Planungen für den Ausbau der E 233 befinden sich in der vierten Planungsphase, in der Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren) des Verfahrensablaufes:
- Im Planungsabschnitt 1 wurde das Planfeststellungsverfahren im August 2018 eingeleitet. Im Jahr 2024 erging dazu der Planfeststellungsbeschluss, der derzeit beklagt wird.
- In den Planungsabschnitten 2, 5 und 6 werden zurzeit die Unterlagen für den Planfeststellungsentwurf erarbeitet und aufgestellt.
- Für die Planungsabschnitte 3 und 4 sind die Planfeststellungsverfahren im Oktober 2025 eingeleitet worden.
- Für den Planungsabschnitt 8 wurde das Planfeststellungsverfahren im Dezember 2020 eingeleitet.










