Verkehrswirtschaftliche Untersuchung |
Zum Nachweis des Verkehrsbedürfnisses für den Ausbau der E 233 zwischen der A 31 und der A 1 hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Jahr 2009 eine Verkehrswirtschaftliche Untersuchung (VWU) in Auftrag gegeben.
Im Rahmen dieser VWU wurden auf der Basis von Zählergebnissen 2008 die verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Wirkungen eines 3-streifigen Ausbaus (ein sogenannter 2+1 Ausbau) und eines 4-streifigen Ausbaus ermittelt. Die VWU kommt 2010 zu dem Ergebnis, dass nur mit einer durchgehenden 4-Streifigkeit ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann.
Die VWU wurde in den Jahren 2013 und 2017 fortgeschrieben und für die vierstreifige E 233 die Prognose an die aktuelle Verkehrsentwicklung angepasst.
Im Rahmen dieser VWU wurden auf der Basis von Zählergebnissen 2008 die verkehrlichen und gesamtwirtschaftlichen Wirkungen eines 3-streifigen Ausbaus (ein sogenannter 2+1 Ausbau) und eines 4-streifigen Ausbaus ermittelt. Die VWU kommt 2010 zu dem Ergebnis, dass nur mit einer durchgehenden 4-Streifigkeit ein sicherer und leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann.
Die VWU wurde in den Jahren 2013 und 2017 fortgeschrieben und für die vierstreifige E 233 die Prognose an die aktuelle Verkehrsentwicklung angepasst.
In einer weiteren Fortschreibung (VWU 2019) wurden in der Prognose weitere Aktualisierungen entsprechend dem derzeitigen Planungsstand durchgeführt. Die Analyse ist in der VWU 2017 und VWU 2019 identisch.
Mit der VWU 2019 liegen nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zur Notwendigkeit zum erforderlich Umfang des Ausbaues bzw. der Neutrassierung und zum Ausbaustandard vor.
Ziel der VWU 2019 ist es, dem Planungsträger die für die weitere Planung notwendigen verkehrlichen Daten (z.B. zur Bemessung und zum Schallschutz) zur Verfügung zu stellen.