Planungsabschnitt 3Westlich Haselünne bis Kreisgrenze Emsland/Cloppenburg
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Der dritte Planungsabschnitt der E 233 befindet sich mit einer Länge von rund 12,8 Kilometern zwischen Haselünne-West (Sautmannshausen) und der Kreisgrenze Emsland/Cloppenburg östlich von Herzlake. Für die Planung ist der Landkreis Emsland zuständig.
Mit der Straßenplanung und der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurde im April 2011 begonnen.
Die Variantenuntersuchung zur Findung der Vorzugstrasse hat in mehreren Vergleichsabschnitten stattgefunden.
Mit der Straßenplanung und der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplans wurde im April 2011 begonnen.
Die Variantenuntersuchung zur Findung der Vorzugstrasse hat in mehreren Vergleichsabschnitten stattgefunden.
- Vergleichsabschnitt 1: Bereich Haselünne-Stadtmark bis östlich von Eltern (Ortsumgehung Eltern)
- Vergleichsabschnitt 2: Bereich östlich von Eltern bis westlich Südradde (Flechum)
- Vergleichsabschnitt 3: Bereich Herzlake bis Kreisgrenze Emsland /Cloppenburg
Die Bildung von verkehrswirksamen Abschnitten hat zu einer Verschiebung der Abschnittsgrenze PA 2/ PA 3 geführt, so dass der Vergleichsabschnitt "Bereich Sautmannshausen bis Haselünne-Stadtmark" nun im Planungsabschnitt 2 liegt.
Für den Bereich des Vergleichsabschnittes 1 wurden fünf Varianten untersucht. Bestätigt wurde die Trasse in Anlehnung an den Flächennutzungsplan für die Ortsumgehung Eltern.
Die abgestimmte Trasse im Bereich des Vergleichsabschnittes 2 orientiert sich an der bestehenden B 213. Hier ist eine südliche Verbreiterung mit einer Kurvenabflachung vorgesehen.
Am Beginn des Vergleichsabschnittes 3 ist eine nördliche Verbreiterung der B 213 mit Verlegung der Bahnstrecke der Emsländischen Eisenbahn (EEB) vorgesehen. Ab der Anschlussstelle Herzlake im Bereich der L 55 verläuft die abgestimmte Vorzugstrasse in nordöstliche Richtung und orientiert sich damit an der bestehenden B 213. Sie verläuft dann westlich der Bestandstrasse und der Bahntrasse der EEB. Diese Vorzugstrassen wurden als Ergebnis der Voruntersuchung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmt.
Im Planungsabschnitt 3 sind zwei Anschlussstellen (AS) gemäß dem abgestimmten Anschlussstellenkonzept vorgesehen:
- AS 07 (AS B 402/L 65):
Im Bereich der Landesstraße 65 nordöstlich Haselünne - AS 08 (AS B 213/L 55):
Im Bereich der Landesstraße 55 nördlich von Herzlake
Die Bildung von verkehrswirksamen Abschnitten hat zu einer Verschiebung der Abschnittsgrenze PA 2/ PA 3 geführt, so dass die Anschlussstelle 06 nunmehr im Bereich des Planungsabschnittes 2 liegt.
In verschiedenen Informationsveranstaltungen in Herzlake und Haselünne ist der aktuelle Stand der Vorplanung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Weiterhin fanden Gespräche mit betroffenen Anliegern, Gewerbetreibenden und Landwirten statt. In diesem Planungsprozess werden die Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange im Rahmen von begleitenden Arbeitskreisen beteiligt.
Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurde der Straßenentwurf aufgestellt.
Die Unterlagen zum Vorentwurf für den Planungsabschnitt 3 sind im September 2013 fertig gestellt worden.
Der Gesehen-Vermerk liegt mit Datum vom 07.04.2017 vor. Zur Zeit erfolgt die Aufstellung der Planfeststellungsunterlagen.
Die Pläne mit dem aktuellen Planungsstand können Sie hier in Kürze einsehen.
Weitere Informationen erfolgen mit dem Fortschreiten der Planung.