E233: Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 8 kann beginnen
Wichtiger Schritt vorwärts für „Jahrhundertprojekt“
Landkreis Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg hat den Feststellungsentwurf für den Ausbau der E 233 im rund 12,45 Kilometer langen Abschnitt 8 zwischen der Ortsumgehung Cloppenburg und der A 1 fertiggestellt. Am Mittwoch, 2. Dezember, haben der Leiter des Geschäftsbereichs Lingen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Klaus Haberland, und der Leiter des Planungsamts beim Landkreis Cloppenburg, Roland Ribinski, im Beisein von Landrat Johann Wimberg, dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Detlev Kolde und Baudezernent Ansgar Meyer die Genehmigungsunterlagen unterzeichnet.
E233: Planfeststellungsverfahren für Abschnitt 8 kann beginnen
Wichtiger Schritt vorwärts für „Jahrhundertprojekt“
Landkreis Cloppenburg - Der Landkreis Cloppenburg hat den Feststellungsentwurf für den Ausbau der E 233 im rund 12,45 Kilometer langen Abschnitt 8 zwischen der Ortsumgehung Cloppenburg und der A 1 fertiggestellt. Am Mittwoch, 2. Dezember, haben der Leiter des Geschäftsbereichs Lingen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Klaus Haberland, und der Leiter des Planungsamts beim Landkreis Cloppenburg, Roland Ribinski, im Beisein von Landrat Johann Wimberg, dem Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Detlev Kolde und Baudezernent Ansgar Meyer die Genehmigungsunterlagen unterzeichnet.
„Mit der Übergabe der Planfeststellungsunterlagen für den Planungsabschnitt 8 kommen wir dem Ausbau der E 233 einen entscheidenden Schritt näher“, erklärt Landrat Johann Wimberg. Er hoffe, dass der bereits im förmlichen Genehmigungsverfahren befindliche Planungsabschnitt 1, der im Emsland von der A 31 bis Mep-pen reicht, und der jetzt ins Verfahren gehende Planungsabschnitt 8 zwischen der A 1 und Cloppenburg schnell die sogenannte Planreife erreichen, damit der Bund dann mit dem Ausbau beginnen könne, so Landrat Wimberg. „Der Ausbau der E 233 ist unser Jahrhundertprojekt. Mit dem großen Schritt jetzt sehen wir das Licht am Ende des Tunnels wesentlich heller.“
In dem durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geführten Planfeststellungsverfahren werden die Unterlagen insbesondere auch der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme und für Stellungnahmen zur Verfügung stehen. Der Beginn der öffentlichen Auslegung und die digitalen Möglichkeiten zur Einsichtnahme werden durch die Planfeststellungsbehörde rechtzeitig bekanntgemacht.
Während der Auslegung und zwei Wochen darüber hinaus können Stellungnahmen und Einwendungen vorgebracht werden. Auch die Träger öffentlicher Belange, wie Städte und Gemeinden, Verbände und weitere Institutionen, sind gefordert, Stellungnahmen abzugeben.
Nach Auswertung aller Einwendungen und Stellungnahmen durch die Planfeststellungsbehörde bei der Niedersächsischen Landesbehörde werden diese in einem öffentlichen Termin mit den Einwendern erörtert. Der Erörterungstermin ist bislang noch nicht terminiert. Sobald er bekannt ist, wird er ebenfalls von der Planfeststellungsbehörde öffentlich bekannt gegeben.
Der Landkreis Cloppenburg wird nun die laufenden Planungen für die drei weiteren Planungsabschnitte im Kreisgebiet vorantreiben. „In den Planungsabschnitten Cloppenburg bis Lastrup (Planungsabschnitt 6), Lastrup bis Löningen (Planungsabschnitt 5) und Löningen bis zur Kreisgrenze (Planungsabschnitt 4) arbeiten die beauftragten Ingenieurbüros unter Koordinierung und Steuerung durch die in der Kreisverwaltung eingerichtete Projektgruppe ebenfalls bereits an der Erstellung der Unterlagen für die Planfeststellungsverfahren. Die Feststellungsentwürfe sollen im kommenden Jahr der Planfeststellungsbehörde zur ersten Prüfung vorgelegt werden. „Wir hoffen, dass dann auch für diese drei Abschnitte zügig die Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden können“, informiert Dezernent Ansgar Meyer.
